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Fax: (03 82 33) 71 81 81
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mietverträge über Ferienzimmer, Ferienwohnungen, Ferienhäuser.

  1. Die Zimmervermittlung Urlaubsdomizil Prerow ist bevollmächtigt, Verträge im Namen und auf Rechnung des Vermieters auszufertigen. Die Zimmervermittlung Urlaubsdomizil Prerow tritt im übrigen nur als Vermittler auf.
  2. Das Ferienquartier wird nur bis zum Tag der Fälligkeit reserviert. Gehen der unterzeichnete Mietvertrag (Poststempel) und die Anzahlung nicht termingerecht ein, so besteht für den Mieter kein Anspruch mehr auf das Ferienquartier.
  3. Der Mieter darf das Ferienquartier ausschließlich für private Erholungszwecke nutzen. Jedwede gewerbliche Nutzung ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für Weiter- und Untervermietung. Mehr als die aufgeführten Personen dürfen nur nach entsprechender Vertragsänderung mit der Zimmervermittlung Urlaubsdomizil Prerow als Vertreter des Vermieters aufgenommen werden. Das Mitbringen von Haustieren ist nur nach erfolgter Zustimmung des Vermieters/Vermittlers gestattet. Die Hausordnung ist zu beachten.
  4. Das Mietobjekt kann am Anreisetag im Regelfall ab 16.00 Uhr bezogen werden und muß am Abreisetag stets bis 10.00 Uhr besenrein geräumt sein. Bei späterer Anreise oder früherer Abreise hat der Mieter keinen Anspruch auf Erstattung von Teilen des Mietpreises.
  5. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt schonend und pfleglich zu behandeln. Der Mieter haftet für jede schuldhafte Beschädigung des Mietobjektes, die er, die zum Aufenthalt im Mietobjekt berechtigten Personen und Personen, die mit dem Mietobjekt auf seine Veranlassung in Berührung kommen, verursachen. Mängel am Mietobjekt sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter gewährt dem Vermieter die Möglichkeit der Mängelbeseitigung in angemessener Frist.
  6. Führt ein Mangel des Mietobjektes zu Sach- und Vermögensschäden, so haftet der Vermieter gegenüber dem Mieter und anderen zum Aufenthalt in dem Mietobjekt berechtigten Personen für diese Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung des Vermieters für ein Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen ist gleichfalls auf deren Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  7. Der Mieter kann jederzeit vor Reisebeginn vom Mietvertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung hat in jedem Fall schriftlich gegenüber der Zimmervermittlung Urlaubsdomizil Prerow zu erfolgen. Im Falle eines Rücktritts hat der Mieter angemessenen Ersatz für den entgangenen Gewinn und für die getroffenen Aufwendungen zu leisten. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen sowie eine evtl. Weitervermittlung des Mietobjektes berücksichtigt. In jedem Fall wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50,00 € erhoben. Empfehlenswert ist der Abschluß einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.
  8. Sämtliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform.
  9. Gerichtsstand ist ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes das für Prerow zuständige Amtsgericht.